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Schule wird 70

Geschrieben von jhemmerich am August 13, 2008

Am 6.7.2008 wird die Schulpflicht 70. Die Vorstufe der Schulpflicht in Deutschland entstand nach dem Willen des 1799 gewählten bayrischen Ministers Joseph Graf Montgelas. Er wollte, dass jeder in der Politik mitmischen konnte und schuf deshalb die Schulpflicht –noch ohne Anwesenheitszwang. So sollten die Kinder in öffentliche Schulen gehen. Wenn die Eltern ihr Kind nicht in die Schule schickten, mussten sie trotzdem Schulgeld in Höhe von 2 Kreuzern bezahlen. Die Verfassung von damals lautete wie folgt:

„In einer geheimen Konferenz haben wir beschlossen, dass alle schulfähigen Kinder vom sechsten bis mindestens zum vollen­deten zwölften Lebensjahr die Schule be­suchen sollen. Die Schule soll das ganze Jahr hindurch, ausgenommen während der Erntezeit von Mitte Juli bis 8.Septem­ber, unaufhörlich gehalten werden. Die El­tern sollen wöchentlich zwei Kreuzer be­zahlen, unabhängig davon, ob die Kinder zur Schule gehen oder nicht. Wir setzen fest und bestimmen, dass das Entlassungszeugniss eine wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung der Aufnahme in ein Handwerk, der späteren Heirat sowie den Erwerb eines Gutes oder Hauses ist.”

Das endgültige Reichs-Schulpflichtgesetz trat am 6.Juli 1938 in Kraft.

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